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Die Ferienwohnungen
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Urlaub auf Château les Bouzigues (Ferienwohnungen)----- Beschreibung----- Maison Merlot----- Maison Cabernet----- Weinbergskalender----- Preise----- Mietvertrag----- Gästebuch

Mietvertrag

Feriengast / Mieter

Name Vorname
Strasse + Hausnr
PLZ Ort
Telefon Fax
e-Mail
Maison Merlot   (bitte die gewünschte Ferienwohnung auswählen) Maison Cabernet   (bitte die gewünschte Ferienwohnung auswählen)
Bitte geben Sie Ihre Daten ein. Wenn Sie uns eine Faxnummer angeben, erhalten Sie den unterschriebenen Vertrag per Fax, ansonsten senden wir ihn per Post.
Wenn Sie die persönlichen Daten alle eingegeben haben, klicken Sie bitte auf "fertig", damit dieses Overlay ausgeblendet wird. Sie können es jederzeit wieder einblenden, wenn Sie Daten korrigieren müssen.
Name Vorname
Strasse + Hausnummer
Plz Ort
Telefon Fax
e-Mail
Fertig
Aufenthaltsdauer

Zwischen dem vorstehend genannten Feriengast und dem Vermieter wird dieser Mietvertrag über die Ferienwohnung   abgeschlossen.
 
Die Ferienwohnung wird an den Feriengast für die folgende Mietzeit vermietet:

Anreise am . . ab frühestens 16:00 Uhr
Abreise am . . bis spätestens 10:00 Uhr
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Datum der Anreise Tag Monat Jahr
Datum der Abreise Tag Monat Jahr
Preis für die angegebene Mietdauer:
Fertig
Mietpreis

Der Mietpreis beträgt für die gesamte vorgenannte Mietzeit
Kosten für die Endreinigung inklusive
Vorauszahlung 50% des Mietpreises bei Vertragsabschluß
10% des Mietpreises sind Kosten für die Reservierung
Die Kosten für die Reservierung werden auch im Fall einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags (siehe Ziffer 3 der Mietvertragsbedingungen) nicht an den Mieter zurückerstattet.
Der Mietpreis enthält alle Betriebs- und sonstigen Nebenkosten sowie die Kosten der Endreinigung ausser Heizung. Bettwäsche sowie Handtücher werden vom Vermieter gestellt (eine Garnitur pro Woche).

  €
Zahlungsbedingungen         Es gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

50% des Gesamtmietpreises innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung des Mietvertrages
50% des Gesamtmietpreises 10 Tage vor Übergabe des Mietobjektes.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Bankkonto des Vermieters an.
Ausstattung

Alle Räume sind zeitgemäß möbliert entsprechend einem guten Wohnstandard für Ferienhäuser.
Die Wohnfläche beträgt ca. 150 m2 Maison Merlot und ca. 70 m2 Maison Cabernet.
Maximal nach diesem Mietvertrag zulässige Belegung:
Maison Merlot:
9 Personen (Kleinkinder bis 3 J. zählen nicht).
Maison Cabernet:
6 Personen (Kleinkinder bis 3 J. zählen nicht).
Kaution

Der Feriengast / Mieter verpflichtet sich eine Kaution vom 200,-- € an den Vermieter zu bezahlen.
Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter und spätestens bei der Übergabe des Ferienwohnung an den Vermieter in bar zu leisten.

Der Vermieter zahlt die Kaution bei Mietende an den Feriengast sofort zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ferienwohnung (inklusive sämtlicher überlassener Schlüssel) geräumt mit vollständigem Inventar zurückgegeben wird und sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem unbeschädigtem Zustand befindet.
Der Vermieter ist berechtigt die Rückzahlung der Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schäden zu verweigern.
Allgemeine Vereinbarungen zum Mietverhältnis

1. Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Mietvertrages:
1.1 Absprachen oder Erklärungen die nur mündlich ohne schriftliche Bestätigung per e-Mail erfolgt sind, sind auf jeden Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Fax übermittelt werden.

1.2 Nach Eingang des unterschriebenen Mietangebotes des Feriengastes bestätigt der Vermieter den rechtsverbindlichen Vertragsabschluss durch Übersendung des gegengezeichneten Mietvertrags.

1.3 Der Mietvertrag kommt zwischen dem Feriengast und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Feriengast auf andere dritte Personen ist mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit des vom Mieter vorgeschlagenen neuen Mieters bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

2. Mietverhältnis, Dauer, Gebrauch:
2.1 Das Mietverhältnis bezieht sich auf die beschriebene Ferienwohnung einschließlich des gesamten in der Beschreibung aufgeführten Inventars. Das Mietobjekt darf ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vermieters nicht mit einer größeren Anzahl von Personen als im Mietvertrag vereinbart belegt werden.

2.2 Die Ferienwohnung darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

2.3 Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Im Falle einer Kündigung endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam.

2.4 Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Feriengast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich:

3. Vertragskündigung durch den Feriengast, Schadensersatz:
3.1 Der Feriengast kann das Mietverhältnis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vermieter an.

3.2 Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam.

3.3 Der Feriengast wird auf seine Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete für den Zeitraum bis zum Ende des Mietverhältnisses hingewiesen, sofern die Kündigungsfrist und damit das Mietverhältnis nicht schon vor dem vereinbarten Mietbeginn geendet hat.

3.4 Der Feriengast ist im Falle einer Kündigung des Mietvertrags verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten. In jedem Fall bleibt der Mieter auch im Falle einer Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Reservierungsgebühr verpflichtet, die Rückforderung einer bereits bezahlten Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen. Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe Ziffer 1.4 oben) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht abwenden.

3.5 Die Verpflichtung des Feriengastes zur Leistung von Schadensersatz gemäß Ziffer 3.4 gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Feriengastes.

4. Die Schlüssel zur Türöffnung
4.1 Der Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Beim Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.

4.2 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnung mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten.

4.3 Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.

4.4 Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Mieter Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist (Beispiel: Der Schlüsselbund ist bei einer Urlaubsfahrt von einem Fährschiff ins Meer gefallen). Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflicht entsteht, haftbar sein kann.

5. Benutzung der Mieträume, Untervermietung, Tierhaltung
5.1 Der Mieter hat das Haus, die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung der Mieträume zu sorgen.

5.2 Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Hunde, Katzen und andere Tiere mit entsprechender Größe dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.

6. Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt
6.1 Der Mieter ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Fensterläden, Rollläden, Markisen, Jalousien oder durch Versäumung einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.

6.2 Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich - nicht erst bei der Abreise - anzuzeigen.

6.3 Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall des Hauses mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Mieters ursächlich ist oder den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (zum Beispiel Renovierungskosten und Mietausfall) der Vermieter zu erstatten.

6.4 Alle Schäden sind spätestens bei der Abreise zu ersetzen, sofern der Mieter nicht einen angemessenen, zur Deckung der Schäden ausreichenden Geldbetrag als Sicherheit leistet.

7. Beendigung des Mietverhältnisses
7.1 Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist oder falls es nicht gekündigt wurde - nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnräume nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt.

7.2 Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Räume in ordentlichem Zustand spätestens bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zurückzugeben. Benutztes Geschirr und Töpfe/Pfannen sind auch dann, wenn eine durch den Vermieter vorzunehmenden Endreinigung vereinbart wurde, vom Mieter ordentlich zu spülen und aufzuräumen.

8. Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand ist Bordeaux.

8.2 Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.


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Datum, Unterschrift Vermieter Datum, Unterschrift Mieter

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